Chronologie

2017

Im Großen und Ganzen lässt sich rein zahlenmäßig sagen, dass die Zahl der Asylanträge im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen ist. Wurden 2015 noch 890.000 Flüchtlinge registriert, so waren es 2016 nur noch 280.000 und 140.000 im Jahr 2017 (Januar bis September). Im Europäischen Vergleich hat Deutschland einen recht hohen Anteil an Asylanträgen, 2016 waren es 60% aller Asylanträge in der EU-28. Im Nationalitätenspiegel lässt sich erkennen, dass die Mehrzahl der Flüchtlinge nach wie vor aus akuten Krisenregionen wie Syrien auf Platz 1, gefolgt von dem Irak und Afghanistan stammen. Nach wie vor leidet die deutsche Verwaltung unter der Menge der Anträge. Lange Wartezeiten sind mit bis zu einem Jahr länger als die offiziell angegebene Dauer von 7 Monaten und erschweren eine gelungene Integration. Dazu kommen auch Mängel bei der Bearbeitung der Anträge auf Seiten des  Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Aber auch Asylklagen erschweren die Bearbeitung der Anträge. Zwischen dem 30. Juni 2016 und demselben Stichtag in diesem Jahr verzeichneten deutsche

Gerichte mehr als 320.000 Verfahren. Die Zahl der Abschiebungen ist 2017 um 5,6 Prozent gegenüberdem Vorjahr gesunken (23.966). Bei Abschiebungen kommen immer wieder Fälle an die Öffentlichkeit, in denen gegen die Abschiebung protestiert wird. So beispielsweise der Fall, in dem ein Schüler einer deutschen Berufsschule nach Afghanistan abgeschoben werden sollte. Die Mitschüler leisteten jedoch Gegenwehr gegen die Polizei, weswegen dem Schüler nun eine Anklage droht. Vor allem in der Politik wurde immer wieder darum gestritten, in wie fern Afghanistan als sicheres Land gewertet werden kann. Auch in Bezug auf Ungarn kam man zu dem Entschluss, dass Flüchtlinge, die über Ungarn in die Bundesrepublik eingereist sind, trotz Dublinsystem nicht mehr nach Ungarn zurückgeschickt werden dürfen wegen der schlechten Bedingungen für Flüchtlinge in diesem Land.

2017 wurde bekannt, dass bei der Antragsstellung einige Antragssteller nicht wahrheitsgemäße Angaben machten. Bemängelt wurde dies hauptsächlich bei der Altersangabe. Jugendliche Asylbewerber werden anders behandelt als volljährige und zwar nicht nach dem Asylrecht, sondern nach dem Jugendhilfegesetz. Allein 2016

sind 49.786 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Wie viele davon unwahre Aussagen ihres Alters betreffend gemacht haben, lässt sich nicht genau sagen. Bund und Länder wollen das Alter nun genauer prüfen, indem eventuell ein Hand Scan für Flüchtlinge eingeführt werden soll, der deren biologisches Alterermittelt. Diese Methodik stieß jedoch auch vermehrt auf Kritik, da medizinisch nicht eindeutig geklärt ist, ob dies mit absoluter Sicherheit überhaupt bestimmbar ist.

Ein weiteres Problem sind unwahre Angaben zu begangenen Straftaten im Heimatland. Das deutsche Gesetz sieht vor, dass wenn in dem Heimatland die Todesstrafe auf die begangene Straftat steht, der Asylbewerber nicht abgeschoben werden darf, in Bezug auf das Recht auf Leben, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Daher kann eine statistische Erfassung darüber, wie kriminell die Asylbewerber in ihrem Leben vor der Flucht waren, wahrscheinlich gar nicht wahrheitsgemäß ausgewertet werden. Dies führte zu Fällen, in denen Flüchtlinge beispielsweise Morde oder andere Straftaten gestanden, um nicht abgeschoben zu werden.

Am 18. Januar hielt Joachim Gauck zum Ende seiner Amtszeit als Bundespräsident eine Rede, in der er sich für ein vereintes Europa und Toleranz aussprach. 2017 feierte Deutschland gemeinsam mit den anderen europäischen Staaten bei einem Jubiläumsgipfel in Rom am 25. März den 60. Gründungstag der europäischen Union.

Nach dem gescheiterten Militärputsch im Sommer 2016 wurde von der türkischen Regierung der Ausnahmezustand verhängt, der dann nicht wieder aufgehoben wurde, dies wurde auch von der UN stark verurteilt. Von der folgenden Verhaftungswelle, von der mehr als 50.000 Menschen betroffen waren, befanden sich auch oppositionelle Aktivisten, Richter und Journalisten. So wurden 2018 im Zuge dieser Ereignisse führende Mitarbeiter der regierungskritischen Zeitung Cumhuriyet zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, was für internationale Kritik sorgte, denn die Festnahmen verstoßen gegen Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu Meinungs- und Informationsfreiheit, da, so entschied der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zwei Fällen (1 und 2), in denen türkische Journalisten festgenommen worden waren, Kritik an der Regierung nicht als Terrorunterstützung gelte. Da die Türkei Mitglied des Europarats ist, ist sie theoretisch verpflichtet, das Urteil des EGMR anzunehmen.

Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“, die sich für internationale Informationsfreiheit einsetzt, verbannte die Türkei in ihrem Ranking zur Pressefreiheit auf Platz 157 von aktuell 180 Ländern. Das Vorgehen gegen Journalisten in der Türkei betrifft auch deutsche Journalisten. Derzeit sitzen noch 154 Journalisten in türkischer Haft, davon im Februar 2018 noch sechs Deutsche, darunter 2017 auch noch der wohl prominenteste Fall, Deniz Yücel.

Am 14. Februar 2017 wurde Yücel in Istanbul festgenommen. Die Anklage beruft sich auf ein Interview, das er mit dem PKK-Anführer führte, und woraufhin er „in einem späteren Artikel Zweifel daran äußerte, Fetullah Gülen stecke hinter dem Militärputsch im Juli 2016“. Ein Jahr lang wurde um seine Freilassung gekämpft, Unterstützung erhielt er dabei nicht nur von seiner Familie sondern auch von Prominenten, unter anderem durch die Solidaritätsaktion #freedeniz. In diesem Rahmen wurde zum Jahrestag ein Autokorso organisiert und sein neues Buch „Wir sind ja nicht zum Spaß hier“ erschien. Am Abend lasen deutsche Prominente, unter ihnen Herbert Grönemeyer und Anne Will seine Texte. Nach einem Jahr in türkischer Haft ohne Anklage wurde er am 16. Februar 2018 freigelassen. Dies geschah nicht zuletzt auf den Druck und die Verhandlungen der deutschen Politik sowie die Aufmerksamkeit, die in der Öffentlichkeit erregt wurde. Erst im Februar 2018 wurde Anklage gegen ihn erhoben. Die Anklage wie bei vielen Kollegen, die in der Türkei in Haft sitzen, bezieht sich auf Volksverhetzung sowie Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft.

Am 17. Februar veröffentlicht der Germanist Borchmeyer sein Buch “Was ist deutsch? Eine Nation auf der Suche nach sich selbst”, in dem er versucht, der Frage zum Deutschsein nachzugehen.

Die allgemeine Gewalt gegen Flüchtlinge ist 2017 gesunken, was laut BKA im ersten Quartal 2017 schon zu sehen ist: es gab 93 Attacken auf Flüchtlingsunterkünfte weniger als im Vorjahr, in dem es noch 165 waren. Die meisten dieser Straftaten wurden in Brandenburg gemeldet.

Im April rief der türkische Präsident Erdogan auch die in Deutschland lebenden Türken zur Abstimmung über die Einführung des Präsidialsystems auf. Dies stieß jedoch vermehrt auf internationale Kritik, da das neue System dem Präsidenten weitaus mehr Macht gibt, als dies zuvor der Fall war. Einige Beispiele hierfür sind, dass der Präsident nun auch Parteichef bleiben darf, somit indirekt Einfluss auf die Amtsvergabe in der Justiz nimmt, dazu kommen das Recht, als alleiniger den Ausnahmezustand ausrufen zu dürfen. In Deutschland wurden diese Änderungen kritisch betrachtet. Grünen-Chef Cem Özdemir, Sohn türkischer Gastarbeiter, rief in einer Videobotschaft alle Wahlberechtigten in Deutschland dazu auf, gegen das neue System zu stimmen. Offiziellen Angaben zufolge gewann Erdogan die Wahl knapp mit 51,41%, die von der Türkei sogenannten „Auslandstürken“, also jene, die außerhalb der Türkei leben, stimmten in Deutschland sogar mit 63,07% für das Präsidialsystem.

International wurde diese Zustimmung als negativ wahrgenommen. Vor allem die Tatsache, dass von den 1,4 Millionen wahlberechtigten, in Deutschland lebenden Türken 63% für die Reform stimmten, stieß auf Irritation und stellte nicht zuletzt eine gelungene Integration in Frage. Dieses Problem der Integration und Identifikation ist jedoch komplexer und vielschichtiger, wie auch Prof. Dr. Ferhad Seyder oder Migrationsforscher Serhat Karakayali zu erklären versuchen. Zudem kommen diverse Vorwürfe über die Legitimität der Wahl, zu denen sowohl Spionagevorwürfe von der Türkei aus auf ihre deutschen Bürger als auch die Stimmauszählung allgemein gehören.

Obwohl eben diese Zweifel an der Legitimität der Wahlergebnisse geäußert wurden, auch in der Form von Demonstrationen in der Türkei, wurde das neue Präsidialsystem eingeführt. Das aktuelle Ergebnis wird weitgehend Einfluss nehmen auf das Thema EU-Beitritt.

Ebenfalls im April erregte  ein Fall Aufsehen, in dem sich ein deutscher Bundeswehrsoldat mit rechter Gesinnung als syrischer Flüchtling ausgab mit dem vermeintlichen Ziel, so als registrierter Flüchtling einen Anschlag zu begehen. Nachdem der Bundesgerichtshof im November den Haftbefehl gegen den Bundeswehrsoldaten aufgehoben hatte, wurde im Dezember Anklage wegen der Vorbereitung eines Terroranschlags erhoben. Das offensichtliche Versagen der Behörden in diesem Fall löste eine Diskussion über die Richtigkeit der Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus und führte zu nachträglichen Kontrollen, in deren Zug 85.000 Asylanträge nochmals geprüft werden sollten.

Ende April veröffentlichte der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière seine Thesen zur deutschen Leitkultur. Allerdings erntet der CDU-Politiker für seine Äußerungen mehr Kritik als wirklich konstruktiv zur Debatte beizutragen.

In einer Entscheidung des Bundestages am 30. Juni stimmte die Mehrheit der Parlamentarier für die Ehe für alle.

Am 7. und 8. Juli 2017 fand in Hamburg der G20 Gipfel statt. Hierbei trafen sich Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea, die Türkei und die USA zur Besprechung wichtiger, globaler Themen. In Hamburg wurden gleich mehrere Demonstrationen angemeldet, „die Teilnehmer forderten mehr Engagement für den Klimaschutz und eine gerechtere Globalisierung.“ Einige Demonstrationen verliefen friedlich, leider gab es aber auch massive Ausschreitungen Linksautonomer, wobei Autos angezündet, Barrikaden eingerissen, Geschäfte geplündert und Schieben eingeschlagen wurden. Auch Polizisten wurden von Vermummten angegriffen. Dabei entstanden horrende Sachschäden, für deren Wiedergutmachung nun bis zu 40 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Auch einige Festnahmen gab es, „knapp drei Wochen nach dem G-20-Gipfel sind noch 35 Menschen in U-Haft, die in die Krawalle verwickelt gewesen sein sollen.” In die Kritik für die Proteste geriet unter anderem die linke Vereinigung „Rote Flora“, die eine Anti-G-20-Demo unter dem Titel “Welcome to Hell” angemeldet hatte, jedoch wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, da sich kein hinreichender Tatverdacht zu den Vorwürfen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und der Billigung von Straftaten ergeben habe.

Am 23. Juli wurde der Ex-Politiker und vietnamesische Geschäftsmanns Trinh Xuan Thanh in Deutschland vom vietnamesischen Geheimdienst entführt, was einen Verstoß gegen deutsches Recht und gegen das Völkerrecht darstellte. Trinh Xuan Thanh wurde schließlich vor einem Gericht Anfang des Jahres in Hanoi wegen Wirtschaftsdelikten zu zweimal lebenslänglich verurteilt.

Am 30. Juli gab es eine Schießerei in Konstanz, die sich später als Familienstreit herausstellte. Dabei zeigten die Reaktionen in sozialen Netzwerken, dass hier von einer weiteren Straftat von Flüchtlingen ausgegangen wurde, da der Täter einen Migrationshintergrund hat. Dies zeigt, wie sensibilisiert die deutsche Gesellschaft auf solche Meldungen reagiert.

Ende August geriet AfD-Politiker Alexander Gauland in die Kritik, er wurde sogar vom früheren vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wegen Volksverhetzung angezeigt. Auch andere Mitglieder der AFD sorgten mit ihren Äußerungen immer wieder für Diskussionen wie Björn Höcke, der in einer Rede das Holocaustmahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnete.

Am 3. Oktober fordert der neue Bundespräsident, Frank Walter Steinmeier in der Rede zum Tag der deutschen Einheit, “Unser Weg muss ein Weg in Frieden und Freundschaft mit unseren europäischen Nachbarn bleiben—er darf nie wieder ein Rückweg in Nationalismus sein!” Dabei fordert er auch des Staatsmannes zu gedenken „der die historische Gunst der Stunde ergriffen und das Einigungswerk politisch ermöglicht hat“. Die Rede ist von Helmut Kohl, dem deutschen Bundeskanzler von 1982 bis 1998,der 2017 im Alter von 87 Jahren verstarb und mit einem erstmalig stattgefundenen europäischen Trauerakt geehrt wurde.

2017 ebenfalls verstorben ist Roman Herzog, der von 1994 bis 1999 deutscher Bundespräsident war.

Im Oktober kritisierte Sonderermittler Bruno Jost die deutschen Behörden wegen ihrer Unprofessionalität und Inkompetenz beim Attentat auf einen Weihnachtsmarkt im vorigen Dezember.

Ein weiteres politisches Großereignis wird die Weltklimakonferenz in Bonn vom 06. bis 17. November.

Ab 23. November läuft der neueste Film von Fatih Akin (“Aus dem Nichts”). Auf den Tatsachen eines fremdenfeindlich motivierten Angriffes basierend zeigt der Film die fiktive Geschichte einer Deutschen, die bei der Tragödie ihren Sohn sowie ihren Mann verliert, der selbst kurdische Wurzeln hat. Akin erntete für den Film viel Lob und gewann 2017 den Golden Globe in der Kategorie bester ausländischer Film. Filme wie „Aus dem Nichts“ zeigen die Komplexität der Problematik auf und somit auch die Unmöglichkeit des schwarz-weiß Denkens.

In Europa blickte man 2017 gleich auf vier Wahlen, in den Niederlanden (März), Frankreich (Juni), Deutschland (September) und Österreich (Oktober). In Deutschland lag die Wahlbeteiligung 2017 bei 75%. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die rechtspopulistische Partei AfD (Alternative für Deutschland) mit Wählerstimmen von 12,9% soweit behaupten konnte, dass ihr 94 von 709 Sitzen im Parlament zustanden. Gründe dafür werden vor allem in der Angst vor den Flüchtlingen gesehen und in dem Programm der AfD gegen „Political Correctness“.

Die Regierungsbildung gestaltete sich als schwierig, da es für den Gewinner der Wahl, die CDU,  wenig Koalitionspartner gab. Mit den möglichen Koalitionspartnern, SPD und FDP, fanden daraufhin Gespräche statt, in denen man sich vorerst nicht auf eine gemeinsame Regierung einigen konnte. Nachdem eine Koalition zwischenBündnis 90/Grüne, CDU/CSU und FDP, kurz „Jamaika“ genannt, nach langen Gesprächen gescheitert war, waren eine Zeit lang Neuwahlen im Gespräch. Als Lösung zog man dann eine große Koalition, kurz „Groko“ in Erwägung.

Eine Zeit lang sah es jedoch so aus, als würde weder „Groko“ noch „Jamaika“ für die neue Regierung in Frage kommen. Die finale Regierung in Deutschland, eine große Koalition aus SPD und CDU/CSU, konnte sich dann doch nach schwierigen Gesprächen in mehreren Punkten einigen. Die Koalitionsbildung beeinflusste auch die Wahl für das Wort des Jahres, „Jamaika-Aus“. Ebenso politischen Ursprungs ist das Unwort des Jahres; „Alternative Fakten“.

Es zeigt sich hier jedoch das Bild eines politisch mehr und mehr gespaltenen Deutschlands, ähnliche Trends sind auch in den Nachbarländern Frankreich, Österreich und den Niederländen zu beobachten.

Ebenso zeigt sich eine zunehmend radikaler werdende europa- und eurokritische Haltung verschiedener Parteien nicht nur in Teilen Osteuropas wie Polen und Ungarn sondern auch in Westeuropa mit dem Front National in Frankreich, der Partei für die Freiheit in den Niederlanden oder der Lega in Italien.

Ein proeuropäisches Zeichen dagegen wurde mit dem Wahlsieg Emanuel Macrons und seiner Bewegung En Marche in Frankreich gesetzt. Zu seinem Auftritt nach dem Wahlsieg ließ er vor der Marseillaise die Europahymne spielen und setzte somit ein klares Zeichen für Europa.

2018 gab RWI Essen für 2017 bekannt, dass kein vermehrter Anstieg an Kriminalität durch Asylbewerber festgestellt werden konnte. Auch das Bundeskriminalamt konnte dies in Zahlen bestätigen.